Re: Darf Agentur wegen fehlenden Unterlagen Zahlung verweigern?
von ilonamaria am 21.03.2018 um 14:24 Uhr
Steht es ausdrücklich im Vertrag das ein Führungszeugnis für die Auftragsannahme erforderlich ist dann kann diese die Zahlung einfrieren. Wenn ich Dich aber richtig verstanden habe, dann bist Du seit einem Jahr für diese Agentur ohne Führungszeugnis tätig und wurdest immer bezahlt. Ich glaube kaum das eine Agentur nachdem Sie fortlaufend gezahlt hat ohne daraufhinzu weisen, dass das Fehlen des Führungszeugnis - und das nun erst nach 1 Jahr feststellt - ein Zurückbehaltungsrecht deiner Forderungen hat. Ich würde Dir empfehlen einen Anwalt aufzusuchen. Ich bin nun seit 15 Jahren in diesem Job und noch nie wurde von mir ein "Führungszeugnis" verlangt. Die Beratungsgebühren eines Erstgespräches sind nicht Hoch. Die Kosten eines Mahnschreibens richten sich nach der Forderungshöhe gemäß Brago. Für mich sieht das eher so aus, dass hier ein Grund gesucht wird die Zahlungen erst später zu leisten.