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Ausfallhonorar
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Ausfallhonorar
von janotva am 15.03.2018 um 18:30 Uhr
Liebe Leute, ich habe folgendes Problem.
Ich wurde für 2x 3Tage gebucht (Fr.,Sa.,Mo.) Das erste Wochenende wurde 3 Tage vorher von der Agentur gecancellt und weil es das erste Mal war, habe ich das dann einfach hingenommen.
Heute wurde mir aber erneut abgesagt (ca. 18 Std. vor Beginn). Ansonsten hatte ich bisher keine Probleme mit der Agentur.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich als Ausfallhonorar für dieses Wochenende jetzt die vollen Tagessätze abrechnen kann. In der Rahmenvereinbarung steht dazu leider nichts. Mir fehlen jetzt 1000 Euro für die 6 ausgefallenen Tage. Also ein Streitwert wird das in jedem Fall sein.
Hat da jemand Erfahrungswerte? Und wenn nichts in der Rahmenvereibarung steht, gibt es eine bestimmte Klausel im BGB?
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janotva
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Re: Ausfallhonorar
von Jupiter am 25.04.2018 um 15:42 Uhr
Derart kurzfristig kannst du meines Wissens den vollen Tagessatz berechnen, da es dir in der Kürze der Zeit nicht möglich war einen Ersatzauftrag zu finden. Für das erste Wochenende würde ich 50% ansetzen. Dies ist in der Branche üblich. Alternativ kann und sollte die Agentur dir Ersatzaufträge anbieten. Manchmal hat sie den Ausfall nicht selbst zu verantworten (Vertreter hat nicht bestellt o.ä.). Das Ausfallhonorar kann die Agentur dann in solchen Fällen Ihrem Auftraggeber weiterberechnen. Vor Jahren hat mir ein Gericht auch den vollen Ausfallbetrag zugestanden.
Wenn du einen schriftlichen Auftrag vorliegen hast, bist du im Recht.
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Jupiter
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Re: Ausfallhonorar
von janotva am 26.04.2018 um 15:15 Uhr
/ geändert am 26.04.2018 um 15:16 Uhr von janotva
Hey Jupiter,
danke für deine Antwort. Die Agentur bietet mir 150Euro als Entschädigung an, was ich persönlich als Witz empfinde, um das mal sachte auszudrücken. Die begründen diese Summe als "Kulanz" weil im Rahmenvertrag keine Ausfallklausel drin steht. Aber nur weil dort keine Reglung vorgegeben ist, heißt es doch nicht, dass ich kein Recht habe, oder? Ich finde es echt traurig und wollte mir eigentlich den Gang zum Anwalt sparen. Jetzt werde ich dann wohl doch hin müssen.
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janotva
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Re: Ausfallhonorar
von ilonamaria am 28.04.2018 um 08:02 Uhr
Es gibt in Deutschland das BGB. Hättest Du so kurzfristig (18 Std. vorher) abgesagt, hätte man Dir eine Ausfallentschädigung in Rechnung gestellt. Für dieses Wochenende würde ich - und das habe ich bereits mehrfach erlebt und auch durchgezogen - 100 % in Rechnung stellen. Für das vorangegangene Wochenende würde ich 50 % in Rechnung stellen. Das noch ausstehende Wochenende (3x2 Tage) würde ich absagen und anderweitig belegen, da Du ja nicht weißt wie kurzfristig das abgesagt wird. Da so viele Promoter sich darauf einlassen, dass diese keine Ausfallhonorare bekommen (es gibt ja weitere Einsätze von der Agentur) hat die Agentur natürlich einen guten Reinverdienst. Der Auftraggeber muß den Ersatz an die Agentur zahlen und bezahlt den Ersatztermin dann auch noch. Ich habe mal einen Auftraggeber angerufen und nachgefragt warum mir der Ausfall so kurzfristig nicht bezahlt werden sollte laut der Agentur. Die Antwort war dann klar und deutlich. Der Auftraggeber hat den Ausfall der Agentur bezahlt und ich habe dann auch mein Geld bekommen.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
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ilonamaria
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Re: Ausfallhonorar
von janotva am 28.04.2018 um 15:37 Uhr
Liebe ilonamaria, danke für deine Antwort und deinen Zuspruch. Ich werde die Agentur nochmal kontaktieren und versuchen das außergerichtlich zu regeln. Es handelt sich bei der Agentur um ein weltweit agierendes Mafo Unternehmen. Das wird dann wohl David gegen Goliath.
@jupiter: Könnten wir per Email in Kontakt treten? Hast du die Unterlagen vom Gericht evtl. noch? Meine Email ist janotva@gmail.com
Danke euch beiden nochmal!
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janotva
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